Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorbemerkung
(1) Unsere nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Kaufleuten. Die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt in Ziff. 11. gelten auch für den nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrags von Bedeutung sein könnten. Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten und Missverständnisse erst gar nicht entstehen können.
2. Ausschließlichkeit unserer AGB, Vertragsabschluss, Schriftform
(1) Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte erfolgen grundsätzlich zu unseren AGB.
(2) Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden, auch wenn wir sie nicht nochmals ausdrücklich in Vertragsvereinbarungen aufnehmen.
(3) Abweichende AGB unserer Kunden haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsausführung zustande. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
(5) Mündliche Nebenabreden, gleich welcher Art, sind für uns unverbindlich. Sie bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.
(6) Die Aufhebung der Schriftformerfordernis kann nur schriftlich erfolgen.
3. Preise
(1) Alle Preise verstehen sich – falls nichts anderes vereinbart – (einschließlich Glas, Verpackung und Fracht) frei Rampe des Kunden bzw. der vereinbarten Abladestelle, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Nach Vertragsabschluss etwa eintretende Erhöhungen von Steuern und öffentlichen Abgaben auf die Ware gehen zu Lasten des Kunden.
4. Lieferfristen, Befreiung von der Lieferungs- und Leistungspflicht
(1) Überschreiten wir vereinbarte Lieferfristen oder -termine, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
(2) Höhere Gewalt, Arbeitskampf, nicht rechtzeitige Belieferung seitens unserer Vorlieferanten oder von uns nicht verschuldete Umstände befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Verpflichtungen zur Lieferung und Leistung. Bei nicht absehbarer Beendigung der Störung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn Leistungsstörungen der vorbezeichneten Art bei unseren Vorlieferanten die Belieferung unserer Kunden behindern.
(3) Wird die Auftragsausführung nachträglich unmöglich, oder halten wir auch eine uns gesetzte Nachfrist nicht ein, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn, es liegt unsererseits Vorsatz oder grobes Verschulden vor.
5. Lieferung oder Teillieferung
(1) Die gekaufte Ware ist innerhalb der vereinbarten Lieferfrist am vereinbarten Lieferort zu der vereinbarten Lieferzeit und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten abzunehmen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist durch uns bedarf. Bei Abnahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, für jede Wartestunde des Transportmittels ein angemessenes Wartegeld bis zur Schlusszahlung des Kunden zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. An den vereinbarten Preis sind wir nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
6. Versand, Gefahrenübergang
(1) Falls nichts anderes vereinbart, ist die Wahl des Versendungsweges und der Transportmittel uns zu überlassen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
(2) Voraussetzung für eine palettierte Lieferung ist ein EURO-Palettentausch (80 cm x 120 cm) Zug um Zug derselben Anzahl und im gleichen Zustand. Wird keine Leerpalette zur Verfügung gestellt, erfolgt eine Berechnung der Leerpalette zum Neuwert.
(3) Die Gefahr für die Ware geht auf den Kunden über ab Laderampe unseres Lagers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
(1) Die Ware ist sofort beim Empfang zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offene Mängel sind mit der Empfangsbestätigung auf dem Lieferschein geltend zu machen. Beschädigte Ware ist dem Transporteur sofort zurückzugeben. Nachträgliche Rügen offener Mängel sind ausgeschlossen.
(2) Bei der Empfangsprüfung nicht erkennbare Mängel, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, bei flüssigen Milchprodukten binnen sechs Stunden angezeigt werden. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass erkannte oder erkennbar mangelhafte Ware weiterverarbeitet oder an Dritte abgegeben wird, haften wir nicht.
(3) Gelieferte Ware ist sachgemäß entsprechend den Herstellerhinweisen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zu lagern, zu behandeln oder zu verarbeiten. Rücksendungen bedürfen unseres Einverständnisses. Angebrochene Waren werden nicht zurückgenommen.
(4) Sollten Waren unmittelbar an Abnehmer des Kunden geliefert werden, so ist dieser für die Einhaltung der Bestimmungen der vorstehenden Absätze verantwortlich.
(5) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und für mangelhafte Ware nach unserer Wahl Ersatz liefern oder eine Gutschrift erteilen.
(6) Fehlt der Ware eine zugesicherte Beschaffenheit, oder ist die in angemessener Frist zu erfolgende Ersatzlieferung fehlerhaft, so kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur beanspruchen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.
(7) Unsere Mängelhaftung erlischt mit Ablauf der für die gelieferte Ware jeweils angegebenen Mindesthaltbarkeitsdauer. Es bestehen keine Mängelansprüche, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Lagerung. Behandlung oder Bearbeitung der Ware durch den Kunden oder dessen Abnehmer steht.
(8) Angaben zu unseren Waren sind Produktbeschreibungen. Änderungen der Ausstattung oder Aufmachung bleiben vorbehalten.
8. Zahlung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Für Zahlungen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 1% Skonto.
(2) Wir sind berechtigt, nach Ablauf des Zahlungsziels Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(3) Bei Kunden mit Factoring-Vereinbarung ist der Factor vom Kunden unwiderruflich anzuweisen, für die gesamte Dauer unserer Geschäftsverbindung die jeweiligen Beträge in Höhe der Kaufpreissummen direkt an uns zu zahlen, die er aufgrund des auf ihn übergegangenen Anspruchs aus unserem verlängerten Eigentumsvorbehalt beim Abnehmer des Kunden einzieht. Der Auszahlungsanspruch des Kunden gegen den Factor ist in Höhe des jeweiligen Kaufpreises an uns vorausabgetreten.
9. Aufrechnung, Zurückhaltung, Leistungsverweigerung
(1) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von bestrittenen Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen.
(2) Bei Zahlungsverzug oder von uns nachzuweisenden Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vermögen des Kunden können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche vor weiteren Lieferungen oder Leistungen Zug um Zug Leistung verlangen. Ferner entfallen sämtliche eingeräumte Zahlungsziele.
10. Haftungsbeschränkung und Schadenersatzhöhe
(1) Auf die volle Schadenshöhe unseres Kunden haften wir und unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grobem Verschulden, ausgenommen bei Schäden aus Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Auf den Ersatz lediglich des typischen vorhersehbaren Schadens haften wir und unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Solange Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, von uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden offenstehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach Wahl des Kunden freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die gelieferte Ware steht in unserem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist unser Verwahrer.
(3) Unsere Ware darf nur im normalen Geschäftsverkehr weiterveräußert, jedoch einem Dritten weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet, noch sonst wie belastet oder über sie verfügt werden.
(4) Die aus der geschäftsmäßigen Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreisforderungen des Kunden werden jetzt schon an uns zur Sicherung unserer offenen Forderungen abgetreten und hiermit angenommen.
(5) Unser Kunde ist als Verwahrer zur Weiterveräußerung unseres Vorbehaltsguts und als unser Treuhändler zum Inkasso der abgetretenen Kaufpreisforderungen nur solange berechtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Bei Zahlungsverzug erlischt die Inkassobefugnis von selbst, ohne dass es einer Erklärung von uns bedarf.
(6) Auf Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über den Bestand und den Umfang unseres Sicherungsgutes und der Zessionsforderungen zu geben.
(7) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts, ohne Nachfristsetzung die einstweilige Herausgabe unseres Vorbehaltgutes zu verlangen.
12. Lebensmittelrechtliche Bestimmungen
(1) Die von uns gelieferten Waren entsprechen den im Zeitpunkt ihrer Lieferung gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts einschließlich des Mess- und Eichwesens und der Kennzeichnung.
(2) Der Kunde wird uns jegliche Beanstandung der gelieferten Waren durch staatliche Stellen sowie der Einrichtungen des Verbraucherschutzes sofort bekanntgeben. Erfolgen Probeentnahmen durch vorgenannte Stellen und Einrichtungen, so ist für uns eine Gegenprobe sicherzustellen.
13. Schutzrechte, Aufbewahrung
(1) Die Verpflichtung, zu prüfen, ob ein Auftrag für einen bestimmten Kunden Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und uns sämtlichen Schaden zu ersetzen, der uns durch eine solche Verletzung Rechte Dritter entstehen könnte.
(2) Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und andere Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht angefordert werden, übernehmen wir keine Haftung
14. Datenschutz:
(1) Persönliche Daten werden nur zum Zweck der Ausführung der Bestellung erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Wir stellen Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche internationale Kaufrecht findet keine Anwendung und wird ausdrücklich ausgeschlossen
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