Jetzt auf das Pfandlogo achten
Barista Dosen sind jetzt pfandpflichtig
Gleicher Genuss mit mehr Recycling –
Pfandpflicht ab 2022
Wie viele von euch bereits mitbekommen haben, gilt ab Januar 2022 eine allgemeine Pfandpflicht für Einwegflaschen und Dosen – und somit auch für unsere beliebte Barista Produktlinie. Design und Genuss unserer leckeren Kaffee-Milchmischgetränke ändern sich dabei nicht.
Eine Pfandpflicht für bestimmte Getränkeabfüllungen besteht bereits seit 2003. Bisher galt eine Ausnahme auf die Pfandregelung für beispielsweise Milchgetränke, Wein und Säfte in Einwegverpackungen. Um Ungenauigkeiten und Unklarheiten in der Pfandregelung entgegenzu- wirken, gilt seit Januar 2022 eine allgemeine Pfandpflicht auf Einwegflaschen und Dosen unabhängig von deren Inhalt. Grundsätzlich wird auf alle Produkte aus der Barista Linie in ihrer praktischen To-go-Dose 0,25 € Pfand erhoben. Im Zuge der allgemeinen Pfandpflicht soll das Recyclingaufkommen erhöht und Müll vermieden werden. Vor 2022 in Umlauf gebrachte Produkte werden bis zum 30.06.2022 weiterhin ohne Pfand verkauft, neuere Produktionen sind bereits mit dem Pfandsymbol versehen und werden entsprechend verkauft. Also achtet beim Kauf auf das Pfandlogo!
Zur Einführung der Pfandpflicht ändert sich am Design der leckeren Barista-Dose nur eine Kleinigkeit. Das vorher oben am Rand platzierte „Pfandfrei“ entfällt und das Pfandsymbol ist auf der Rückseite der Dose zu finden. Somit können beim Kauf eines Barista Produkts keine Unklarheiten im Preis entstehen. Alle in Flaschen abgefüllten Münsterland-Produkte, wie die CLASSICO-Sorten bleiben pfandfrei. Auf die To-go-Dosen der I AM YOUR OAT Haferdrinks wurde bereits seit Produkteinführung Pfand erhoben.
Neben der Pfandgebühr auf die Barista-Dosen setzen wir ab sofort ausschließlich auf Fair-Trade-Kaffee und haben außerdem den Zuckergehalt der Kaffee-Mix-Getränke reduziert.
Lasst euch die Barista Getränke schmecken und achtet beim Kauf auf das Pfandlogo!